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Batterieverodnung!
Unsere AGB

     

Hinweise zur Batterieverodnung ...

Bitte lesen Sie unsere Batterieverordnung!

Hinweispflichten nach der Batterieverordnung
Batterien sowie Akkus dürfen nicht in den Hausmüll weggeworfen werden!
Wir nehmen Ihre Altbatterien jeder Art zurück, oder Sie geben diese bei einer öffentlichen Rücknahmestelle ab. Ihre örtliche Stadtverwaltung sagt Ihnen, wo sich Ihre nächste Rücknahmestelle befindet.
Diese Zeichen finden Sie auf schadstoffhaltigen Batterien:

Schadstoffhaltige Batterien und Akkumulatoren sind neben der durchgestrichenen Mülltonne zusätzlich mit dem chemischen Symbol des toxischen Schwermetalls gekennzeichnet. Z. B.: Cd für Cadmium, NiCd für Nickel-Cadmium, NiMh oder NiMH für Nickel-Metall-Hydrid, Hg für Quecksilber und Pb für Blei.  Senden Sie bitte verbrauchte Batterien und Akkumulatoren an uns zurück, oder geben Sie sie bei den örtlichen Batteriesammelstellen (Handel, Schadstoffsammelstellen etc) ab.
Wir weisen darauf hin, dass:
- die Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden können.
- dass der Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien verpflichtet ist und
- welche Bedeutung die Symbole nach Anhang 1 Nr. 1 und 3 der BattV haben.

Pflichten des Endverbrauchers

(1) Der Endverbraucher ist verpflichtet, Batterien, die Abfälle sind, an einen Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben.
(2) Abweichend von Absatz 1 können Endverbraucher, die gewerbliche oder sonstige wirtschaftliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen sind, den Ort der Rückgabe mit dem gemeinsamen Rücknahmesystem nach § 4 Abs. 2 als auch mit Herstellern, die ein eigenes System nach § 4 Abs. 3 eingerichtet haben, vereinbaren.

Zusätzlich zum bereits geltenden Verbot quecksilberhaltiger Batterien (bei mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber, vgl. § 13 Abs. I BattV) wird ein weiteres Verbot cadmiumhaltiger Batterien normiert. Gemäß § 4 Abs. 2 BattG ist das Inverkehrbringen von Batterien, die mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten, verboten. Von dem Verbot ausgenommen sind Gerätebatterien, die für Not- oder Alarmsysteme einschließlich Notbeleuchtung, medizinische Ausrüstung oder schnurlose Elektrowerkzeuge bestimmt sind.


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auf unseren Internetseiten dienen ausschließlich zur Beschreibung unserer Produkte. Sämtliche Abbildungen sind symbolisch und dienen ausschließlich zur Präsentation und Beschreibung unserer Angebote. Für alle Bestellungen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
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